Der Europäische Unfallbericht ist ein offizielles Dokument, mit dem Verkehrsunfälle in klarer und standardisierter Form gemeldet werden können. Das korrekte Ausfüllen hilft, das Versicherungsverfahren zu beschleunigen und Missverständnisse zu vermeiden.
Verwendung der Formulare
Verwenden Sie einen Formularsatz pro Unfall. Zum Beispiel ein Satz für zwei beteiligte Fahrzeuge, zwei Sätze für drei Fahrzeuge usw. Jedes Formular wird in zwei Exemplaren gedruckt, und jede Seite enthält zwei Spalten. Beide Seiten müssen auf die gleiche Weise ausgefüllt werden. Achten Sie darauf, dass Sie einen Kugelschreiber verwenden und leserlich schreiben.
Ausfüllen des Unfallberichts
Beziehen Sie sich beim Ausfüllen des Berichts auf Ihre Versicherungsunterlagen für Punkt 8 (Police oder Grüne Karte) und Ihren Führerschein für Punkt 9. Geben Sie unter Punkt 10 den Punkt des ersten Aufpralls deutlich an.
Kreuzen Sie alle relevanten Fakten an (Punkte 1-17, Punkt 12) und geben Sie die Gesamtzahl der angekreuzten Punkte an. Zeichnen Sie unter Punkt 13 einen Plan des Unfallortes mit allen relevanten Details.
Wenn möglich, geben Sie den Namen von mindestens einem Zeugen an, insbesondere bei Unstimmigkeiten. Beide Fahrer müssen den Unfallbericht unterschreiben (Punkt 15). Geben Sie eine Kopie an den anderen Fahrer und behalten Sie eine für sich selbst.
Nach dem Unfall
Geben Sie an, wann und wo Ihr Fahrzeug von einem Sachverständigen besichtigt werden kann. Ändern Sie unter keinen Umständen etwas an der Erklärung. Senden Sie das ausgefüllte Formular unverzüglich an Ihren Versicherer.
Den Europäischen Unfallbericht gibt es in verschiedenen Sprachen, aber alle Versionen enthalten die gleichen Informationen. Das Formular kann auch verwendet werden, wenn kein anderes Fahrzeug beteiligt ist, z. B. bei Schäden am eigenen Fahrzeug im Rahmen der Kaskoversicherung oder bei Diebstahl oder Brand.
Das korrekte Ausfüllen des Europäischen Unfallberichts sorgt für einen reibungslosen Ablauf der Schadensregulierung und verringert das Risiko von Streitigkeiten mit Versicherungsgesellschaften oder anderen Fahrern.
(In Anlehnung an die deutsche mehrsprachige CEA-Anleitung)
