
Die Grüne Karte, offiziell bekannt als die Internationale Kfz-Versicherungskarte, ist ein Dokument, das nachweist, dass Ihr Fahrzeug über die für das Land, in dem Sie reisen, erforderliche Mindesthaftpflichtversicherung verfügt.
Das Mitführen einer Grünen Karte erleichtert das grenzüberschreitende Reisen. Sie dient als Versicherungsnachweis bei Grenzübertritten und hilft, die Interessen der Einwohner der Länder, die Sie besuchen, im Falle eines Verkehrsunfalls zu schützen.
Das Grüne-Karte-System wird von Versicherungsorganisationen in 45 Ländern, hauptsächlich in Europa, betrieben. Diese Organisationen sind alle Mitglieder einer Dachorganisation namens Rat der Büros (Council of Bureaux, CoB).
Länder, in denen eine Green Card nicht erforderlich ist
In den folgenden Ländern müssen Fahrer keine Grüne Karte mit sich führen:
Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
Länder, in denen eine Green Card erforderlich ist
In den folgenden Ländern müssen Fahrer eine Grüne Karte mit sich führen:
Albanien, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Islamische Republik Iran, Israel, Moldawien, Marokko, Russland, Serbien und Montenegro, Tunesien, Türkei, Ukraine, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (FYROM)
Wie man eine Green Card erhält
Wenn Sie in eines der Länder reisen, in denen eine Grüne Karte erforderlich ist, können Sie diese bei Ihrer Versicherungsgesellschaft beantragen. Wenn Ihr Versicherer keine Grüne Karte ausstellen kann, können Sie sich an einen anderen Versicherungsanbieter wenden oder eine Grenzversicherung bei der Einreise in das Land abschließen.
Warum es immer noch sinnvoll ist, eine Green Card mit sich zu führen
Die Grüne Karte ist nach wie vor einer der anerkanntesten und von den örtlichen Polizeibehörden am besten verstandenen Nachweise für die Kfz-Versicherung. Selbst bei Reisen in Länder, in denen das Dokument nicht mehr vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich, eine solche Karte mitzuführen. Sie kann nützlich sein, wenn der Versicherungsschutz nachgewiesen werden soll, insbesondere nach einem Unfall.
Da die Grüne Karte nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat, ist es wichtig, dass Sie sich vor Reiseantritt über das Ablaufdatum der Karte informieren. Bei einem Unfall sollte ein Duplikat der Grünen Karte, sofern vorhanden, der Polizei oder dem Geschädigten ausgehändigt werden. Ist kein Duplikat vorhanden, muss gegebenenfalls eine Kopie angefertigt werden, oder die entsprechenden Angaben werden in den Polizeibericht aufgenommen.
Neues Green-Card-Modell
Im Jahr 2008 billigte der Rat der Büros auf seiner Generalversammlung ein neues Modell der Grünen Karte. Dieses aktualisierte Format wurde später von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN ECE) genehmigt. Auch der Verwaltungsausschuss der NVB und der NGF genehmigte das neue Format am 27. November 2008.
Das neue Grüne Karte-Modell ist seit dem 1. Januar 2011 obligatorisch. Grüne Karten, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ablauf ihres Gültigkeitsdatums gültig. Jede Grüne Karte, die nach dem 1. Januar 2011 im alten Format ausgestellt wurde, gilt jedoch als ungültig und kann von den Grenzbehörden beschlagnahmt werden.
