Die Grüne Karte, auch Internationale Kfz-Versicherungskarte genannt, ist ein Dokument, mit dem Sie nachweisen können, dass Sie die für das Land, in das Sie reisen, erforderliche Mindesthaftpflichtversicherung haben. Wenn Sie eine Grüne Karte mit sich führen, ist es einfacher, in verschiedene Länder zu reisen, da Sie an der Grenze einen Versicherungsnachweis vorlegen können und im Falle eines Unfalls die Interessen der Menschen aus diesen Ländern geschützt werden. Die Grüne Karte wird von 45 Versicherungsorganisationen aus meist europäischen Ländern ausgestellt, die alle einem Dachverband, dem Council of Bureau (CoB), angeschlossen sind.
Die folgende Liste enthält Länder, für die keine Green Card erforderlich ist
Andorra, Österreich, Litauen, Luxemburg, Malta, Liechtenstein, Niederlande, Norwegen, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Polen, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Portugal, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz
Die folgende Liste enthält Länder, für die eine Green Card erforderlich ist
Albanien, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Israel, Moldawien, Marokko, Russland, Serbien und Montenegro, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien (FYROM), Islamische Republik Iran.
Wenn Sie in eines der oben genannten Länder reisen, können Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft eine grüne Karte beantragen. Wenn sie diese nicht ausstellen kann, können Sie sich an eine andere Versicherungsgesellschaft wenden oder bei der Einreise in das betreffende Land eine Grenzversicherung beantragen.
Die Grüne Karte ist nach wie vor der von der örtlichen Polizei am meisten anerkannte und verstandene Nachweis einer Kfz-Versicherung. Auch wenn Sie in Länder reisen, in denen das Dokument nicht mehr erforderlich ist, ist es sinnvoll, es bei sich zu haben, damit Sie immer einen Versicherungsnachweis vorlegen können, wenn er benötigt wird, zum Beispiel nach einem Unfall.
Da die Grüne Karte nur für einen begrenzten Zeitraum gültig ist, ist es wichtig, ihre Gültigkeit vor Reiseantritt zu überprüfen. Bei einem Unfall sollte das Duplikat der Grünen Karte - sofern vorhanden - der Polizei oder dem Geschädigten übergeben werden. Ist kein Duplikat der Grünen Karte vorhanden, muss eine Kopie angefertigt werden oder die Polizei nimmt alle relevanten Daten in den Polizeibericht auf.
Neue Version
Auf seiner Generalversammlung 2008 hat der CoB ein neues Modell der Grünen Karte angenommen. Dieses Dokument wurde anschließend von der UN (ECE) genehmigt. Auf seiner Sitzung am 27.11.2008 hat der Verwaltungsausschuss der NVB und des NGF das neue Format ebenfalls genehmigt.
Das neue Modell der Grünen Karte ist seit dem 1.1.2011 obligatorisch. Alte Grüne Karten, die vor dem 1.1.2011 ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum (zweites Datum in Feld Nr. 3) gültig. Eine Grüne Karte, die nach dem 1.1.2011 im alten Format ausgestellt wurde, wird als ungültig betrachtet. Sie kann von den Grenzbehörden beschlagnahmt werden.
(Teilweise kopiert aus http://www.nbi.ch/green-card-003-020601-en.htm)